Seit dem 1. April 2024 ist das Cannabis-Gesetz in Deutschland in Kraft. Unter bestimmten Vorgaben ist der Besitz und Anbau von Cannabis für Erwachsene nun legal. Das Gesetz ermöglicht es Konsumenten zudem, Cannabis über nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen zu beziehen. Gleichzeitig sieht das Gesetz härtere Strafen für den Verkauf von Cannabis an Heranwachsende vor. Dieses Gesetzesvorhaben ist eines der umstrittensten der Ampelregierung. Ursprünglich sollte die Legalisierung am 1. Januar 2024 stattfinden, wurde jedoch aufgrund der Komplexität auf den 1. April 2024 verschoben.
Das Gesetz erlaubt den legalen Anbau von Cannabis unter bestimmten Bedingungen, darunter die Begrenzung auf 25 Gramm und den Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen. Der Eigenanbau sowie der gemeinschaftliche Anbau für Personen ab 18 Jahren werden unter dem Dach von Cannabis-Clubs ermöglicht. Die Kontrolle dieser Bedingungen erfolgt durch bestimmte Stellen in den Kommunen, um sicherzustellen, dass die Vorgaben eingehalten werden und der Schwarzmarkt entlastet wird.
Das Gesetz zielt auf den Gesundheitsschutz ab, indem es den Konsum sicherer macht und vor den Gefahren des Schwarzmarkts warnt. Auf dem Schwarzmarkt gibt es weder Jugendschutz noch Gesundheitsschutz, und oft werden gefährliche Streckmittel wie synthetische Cannabinoide beigemischt. Das neue Gesetz soll den Gesundheitsschutz deutlich verbessern und die Qualität des konsumierten Cannabis erhöhen.
Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, betont, dass das Gesetz einen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik darstellt und wichtige Entlastung für Polizei und Justiz bietet. Sie ist überzeugt, dass die geplante Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) einen Qualitätszugewinn bringen wird, indem sie die heterogene Krankenhauslandschaft in Deutschland reformiert.
Trotzdem bedauert Kappert-Gonther, dass die Überarbeitung des Gesetzes durch die Bundesländer zu Verzögerungen führt und die vorgesehene finanzielle Unterstützung der Krankenhäuser beeinträchtigt.
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